Pflegegrad Widerspruchsbrief Widerspruch erstellen

Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig?

Wir erstellen Ihren fristwahrenden Widerspruch und versenden ihn am selben Tag per Fax und Einwurf-Einschreiben. Sie bekommen Brief, Faxprotokoll und Sendungsnachweis in Ihre Akte.

Widerspruch erstellen, 49 Euro

Warum es auf die Frist ankommt

Gegen einen Pflegegradbescheid können Sie einen Monat lang Widerspruch einlegen. Läuft der Monat ab, wird der Bescheid bestandskräftig, und ein späterer Antrag wirkt erst ab dem Tag, an dem er gestellt wird. Ein rechtzeitiger Widerspruch wirkt dagegen auf den Tag des ursprünglichen Antrags zurück.

Der Widerspruch muss zur Fristwahrung nicht begründet sein. Deshalb schicken wir zuerst das fristwahrende Schreiben heraus und fordern im selben Brief Akteneinsicht und das Gutachten an. Die Begründung kommt danach, mit dem Gutachten in der Hand.

So läuft es ab

Was wir nicht tun

Wir sind keine Rechtsanwälte und kein Rentenberater. Wir prüfen Ihren Fall nicht, bewerten das Gutachten nicht und sagen Ihnen nicht, ob Ihr Widerspruch Erfolg haben wird. Wir schreiben das Schreiben nach Ihren Angaben und bringen es fristgerecht und nachweisbar zur Kasse. Wenn Sie eine rechtliche Bewertung Ihres Falls brauchen, wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht oder an einen Sozialverband.

Häufige Fragen

Mein Bescheid ist schon zwei Wochen alt. Geht das noch?

Der Fragebogen rechnet Ihnen aus, bis wann die Frist läuft. Bleiben weniger als zwei Tage, nehmen wir den Auftrag nicht an und sagen Ihnen, wie Sie das Fax selbst abschicken. Wir nehmen kein Geld für etwas, das wir nicht mehr rechtzeitig schaffen.

Ich kümmere mich um meine Mutter, nicht um mich selbst.

Das geht. Der Brief läuft dann auf den Namen der pflegebedürftigen Person, und wir weisen im Schreiben darauf hin, dass eine Vollmacht auf Anforderung nachgereicht wird. Der fristwahrende Widerspruch geht sofort heraus, die Vollmacht kann nachkommen.

Muss der Widerspruch unterschrieben sein?

Für den Widerspruch im Sozialrecht genügt die Schriftform des Verfahrensrechts, eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht zwingend. Wir lassen Sie trotzdem unterschreiben, weil das in der Sachbearbeitung Rückfragen erspart.